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Unser Mitarbeiter im Außendienst!


Niederlassung Ost
Herr Detlef Seidel         01 51/40 42 67 16


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsinhalt

Allen Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde.

Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, auch wenn dies bei dem zukünftigen Abschluß eines Vertrages nicht ausdrücklich vereinbart werden sollte.

Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen der Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Von diesen Bedingungen abweichende Abreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Unsere Bedingungen gelten durch den Käufer als angenommen, wenn er ihnen nicht sofort nach unserer Auftragsbestätigung widerspricht.

Sie gelten weiterhin als von ihm angenommen, wenn er unser Warenlieferung widerspruchslos in Empfang nimmt.

Angebote sind für uns freibleibend. Es gelten, soweit nicht etwas anderes vereinbart, unsere Listenpreis zum Zeitpunkt der Auslieferung. Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer, die in jeweiliger Höhe den Preisen hinzugerechnet wird.

Aufträge sind erst dann angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.

Bei einer Preisveränderung in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Lieferung gilt der am Liefertag gültige Preis, wenn die Erbringung der vertragsgemäßen Leistung nach mehr als 4 Monate erfolgen soll.

Proben und Muster gelten nur als annähernde Anschauungsstücke zu Vorführung des ungefähren Charakters unserer Ware. Sie sind keine Proben im Sinne des § 494 ff BGB und ihre Eigenschaften gelten nicht als zugesichert.

Technische Beratungen, Auskünfte, Verarbeitungsempfehlungen und Mengenauszüge erfolgen nach bestem Gewissen und ohne Gewähr. Zusicherungen sind damit nicht verbunden und können daraus nicht hergeleitet werden.

Eignungsprüfungen der gelieferten Ware und die Beachtung unserer Verarbeitungsvorschriften sowie der jeweils gültigen Richtlinien der Fachverbände erübrigen sich dadurch nicht.



Lieferfristen, Lieferungsverzug

Vereinbarte Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung. Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel und alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien uns für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Auswirkung von der Lieferpflicht.

Solche Ereignisse berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Für den Käufer entsteht in keinem Falle ein Anspruch auf Schadenersatz.

Lieferungen erfolgen nach Maßgabe unserer Liefermöglichkeit. Teillieferungen sind gestattet. Sie gelten jeweils als eigenes Geschäft und werden gesondert berechnet.

Zu Nachlieferungen sind wir nicht verpflichtet, jedoch in den Grenzen der Billigkeit berechtigt. Ein Anspruch auf Schadensersatz im Falle der Nichtlieferung steht dem Käufer nicht zu.

Die Abnahme der Ware hat seitens des Käufers innerhalb der vereinbarten Frist zu erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern und unter Einschluß der entstehenden Kosten zu berechnen oder die übrigen gem. § 373 ff HGB vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.




Versand, Verpackung, Lagerung

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr für die Waren geht auf den Käufer über, sobald die Waren unser Werk oder Lager verlassen haben oder einem Transportunternehmen übergeben worden sind. Gleichzeitig gilt damit unsere Lieferpflicht als erfüllt.

Bei Anlieferung hat das Abladen unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen.

Die Berechnung von Wartestunden oder Rückfrachten behalten wir uns vor.

Bei eventuell erforderlichen Eigenabladungen übernehmen wir keine Haftung für Schäden und Diebstahl, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit unseres Erfüllungsgehilfen vor.

Unsere Produkte sind grundsätzlich trocken und vor Sonneneinwirkung geschützt zu lagern.




Paletten und Leihpaletten

Bei Paletten-Versand wird der Preis für die Paletten in Rechnung gestellt.

Im Falle der unversehrten Rückgabe wird der die Leihgebühr übersteigende Betrag erstattet. Die Leihgebühr entspricht den anteiligen Umlaufkosten und ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.



Gewährleistungen

Beanstandungen sind vor der Verarbeitung der Ware binnen einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist oder wenn trotz vorliegender Mängel mit der Verarbeitung der Ware begonnen oder diese fortgesetzt wird, gilt die Ware als genehmigt.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber nach 6 Monaten schriftlich zu rügen. Bei berechtigen und fristgemäßen Beanstandungen beschränkt sich unsere Verpflichtung darauf, gegen Rücknahme der Ware Ersatzlieferungen vorzunehmen. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadenersatz jeder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, uns trifft der Vorwurf des vorsätzlichen oder groben Verschuldens.

Ist uns eine Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer nach eigener Wahl Wandlung oder Minderung erklären.

Ersatzlieferungen oder Reparaturen, die durch Dritte ohne unsere Zustimmung ausgeführt werden, erkennen wir nicht an.

Eigenschaften unserer Waren sind, wenn nicht ausdrücklich individuell etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, in keinem Fall zugesichert i. S. des & 459 Abs. 2 BGB.

Schadensersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den Rechnungswert der zugrundeliegenden Lieferung beschränkt.




Zahlungsbedingungen

Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir
2 % Skonto.

Im übrigen sind unsere Rechnungen grundsätzlich 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Rechnungen neueren Datums können nicht skontiert werden, sofern das Konto des Käufers noch ältere, fällige Rechnungen aufweist.

Eingehende Zahlungen werden in erster Linie auf eventuelle Zinsforderungen und die jeweils ältesten Forderungsrückstände angerechnet.

Rechnungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.

Bei Verzug des Käufers berechnen wir Zinsen in Höhe eines offenen Überziehungskredites, mindestens aber 6 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

Schecks oder Wechsel werden nur mit unserer vorherigen Zustimmung zahlungshalber angenommen; Diskont, Wechselspesen und Kosten trägt in jedem Falle der Käufer.

Tritt während der Vertragsdauer eine Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers ein oder erhalten wir eine nach unserem Ermessen unbefriedigende Auskunft bzw. erscheint uns die Zahlungsfähigkeit des Käufers zweifelhaft oder ist der Käufer mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug sind wir berechtigt, von allen etwa bestehenden Lieferungsverträgen zurückzutreten oder aber Vorauszahlungen zu Sicherstellung des Kaufpreises zu verlangen.

Der Verkäufer ist außerdem berechtigt, eine sofortige Bezahlung aller Forderungen ohne Rücksicht auf anderslautende Zahlungsbedingungen zu verlangen.

Dies gilt auf für durch Entgegennahme von Wechseln gestundete Forderungen.

Ferner sind wir berechtigt, noch nicht bezahlte Ware wieder in unseren unmittelbaren Besitz zu nehmen und im übrigen unseren verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und uns übergebene Sicherheiten zu verwerten. In der Art der Verwertung der Sicherheiten sind wir frei.

Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung.

Die Aufrechnung durch den Käufer mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.




Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen Ansprüche gegen den Käufer, auch insoweit sie aus anderen Geschäften herrühren, unser Eigentum.

Bei Schecks, Wechseln und Akzepten gilt deren Einlösung als vollständige Bezahlung.

Bei der Verarbeitung unserer Waren erwerben wir Eigentum an den Zwischen- und Enderzeugnissen, ohne dass wir daraus verpflichtet werden.

Bei Verbindung, Vermengung und Vermischung unserer Ware mit anderen Materialien erwerben wir Miteigentum an den Erzeugnissen im Verhältnis der Wertes unserer Waren zu dem des anderen Materials.

In allen Fällen gilt der Käufer als Verwahrer. Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Käufer seine künftigen Kaufpreisforderungen schon heute in voller Höhe an uns ab, so dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Ware, gleichgültig ob sie unverarbeitet, verarbeitet, vermischt, vermengt oder mit Fremdwaren verbunden sind, mit dem Tag ihre Entstehung insoweit auf uns übergehen.

Für den Fall, dass uns nur ein Miteigentum gemäß vorstehenden Bedingungen an der veräußerten Ware zusteht, erstreckt sich die Forderungsabtretung auf den Betrag, der unserem Miteigentumsanteil an der Ware entspricht.

Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers in Höhe des Mehrwertes zu Rück-übertragung verpflichtet. Der Käufer ist auf jederzeitigen Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen.

Auf verlangen der Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen, der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen.

Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ohne unser schriftliches Einverständnis weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in der Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen.




Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Schwabach. Als Gerichtsstand für das Mahnverfahren gilt Schwabach als ausdrücklich vereinbart.

Für Auslandsgeschäfte gilt ausschließlich deutsches Recht.



Datenschutz

Wir sind berechtigt, die auf Grund der Geschäftsbeziehung oder in Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, unabhängig davon, ob sie vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten.

ipw Handelsagentur, Inh. Herbert Falkner, Forstersbühl 9,
91126 Schwabach, Tel: 09122/85850, Fax: 09122/85851